Investitionsförderung Jazz Bayern
Antragstellung vom 1.7.25 - 30.9.25
Förderanträge können im Zeitraum von 01. Juli 2025 bis 30. September 2025 beim Bayerischen Jazzverband e.V. eingereicht werden.
Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich die hier zum Download bereitgestellten Antragsunterlagen.
Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie in den bereitgestellten Fördergrundsätzen und FAQs.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
richardsen@bayerischer-jazzverband.de
+49 152 29582670 (Mo-Fr 09:30-12:00 Uhr)
INVESTITIONSFÖRDERUNG JAZZ BAYERN
Mit der Investitionsförderung Jazz Bayern soll das Ziel verfolgt werden, die zur regelmäßigen Durchführung qualitativ hochwertiger Jazzkonzerte nötigen Voraussetzungen in technischer, instrumentaler und akustischer Sicht zu fördern und somit die Qualität der künstlerischen Darbietungen zu verbessern.
Gefördert werden insbesondere Investitionen, die
eine für Jazzveranstaltungen angemessene, übliche und gebräuchliche Grundausstattung von Backline (=Instrumente und Verstärker) umfassen (z.B. Schlagzeug, Klavier, Keyboard, Bassverstärker, Gitarrenverstärker).
eine für Jazzveranstaltungen angemessene, übliche und gebräuchliche Grundausstattung an tontechnischer Ausstattung umfassen (z.B. Lautsprechersysteme, PA, Mischpult, Mikrofone, Zubehör).
eine für Jazzveranstaltungen angemessene, energiesparende und gebräuchliche Grundausstattung an Lichttechnik umfassen (z.B. LED-Scheinwerfer, etc.).
eine mobile Lösung zur Optimierung und Verbesserung der raumakustischen Verhältnisse erzielen können (z.B. Absorber, Diffusoren, Molton-Vorhänge).
zur Inbetriebnahme, Installation und zur technischen Einrichtung derNeuanschaffungen notwendig sind.
der Reparatur hochwertigen Equipments dienen.