Jazz Förderung
Jazz Förderung in Bayern
Der Freistaat Bayern stellt jedes Jahr Mittel zur Jazzförderung zur Verfügung. Anträge und Bewerbungen werden seit dem 01.01.2019 nicht mehr vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst direkt, sondern von der Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH bearbeitet.
Nähere Informationen, sowie Antragsformulare finden sie auf der Seite des Bayerischen Musikrat und folgendem LINK:
https://www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung/Jazzfoerderung/Aktuelles
JAZZFESTIVALFÖRDERUNG
Nächste Antragsfrist: 15. März 2024
(für den Bewilligungszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024)
Bayerische Jazzfestivals und Konzertreihen werden mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gefördert.
Eine Expertenkommission berät jährlich über die Vergabe der Gelder. Bedingungen für die Antragstellung sind unter anderem die professionelle Ausrichtung sowie eine überregionale Bedeutung der Veranstaltung.
PRÄMIERUNG VON JAZZPROGRAMMEN
Nächste Bewerbungsfrist: 01.07.24 – 30.9.2024
(für den Bewilligungszeitraum 01.07.2023 – 30.06.2024)
Neben der Förderung bayerischer Jazzfestivals werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auch Jazzprogramme prämiert.
Ziel ist es hier, vor allem kleinere und mittelgroße Veranstalter zu unterstützen, die JazzmusikerInnen durch entsprechende Jahresprogramme oder besondere Konzepte ein Podium bieten.